Beteiligungsmöglichkeiten an Planungen
Der BUND ist ein nach §3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannter Naturschutzverband. Neben Verfahren, die eine gesetzliche Beteiligungspflicht der Naturschutzverbände vorsieht (§63 Bundesnaturschutzgesetz), wird der BUND oft auch freiwillig beteiligt.
Aber auch für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit sich zu Planungen zu äußern. Dazu werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. DarĂ¼ber hinaus hat jede Person "Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, siehe hierzu §3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG).
Zusätzlich können die Unterlagen auf den Webseiten der Stadt Fröndenberg im Bereich Stadtplanung eingesehen werden.
Weitere Informationen:
- Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
- Bebauungspläne im Verfahren
- Rechtskräftige Bebauungspläne
- Flächennutzungsplan Fröndenberg
- Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die derzeitige und die geplante Nutzung dar.
- GeoService Kreis Unna - Landschaftsplanung
- Die Festsetzungen der Landschaftsplanung können mit dem GeoService des Kreises Unna eingesehen werden. Wählen Sie dazu im Bereich "Kartensteuerung" die Ansicht " Natur & Landschaft " aus.