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07.12.2014Fracking unter dem Schürenfeld ?

Eigentlich hat sich die Stadt Fröndenberg gegen Fracking positioniert. Doch im Rahmen der Offenlegung zur FNP-Änderung nimmt die Stadt den Hinweis der Wintershall Holding bereitwillig auf:

Die Anregung wird berücksichtigt.
Der Punkt 5.2.10 Sonstige (fach-)planungsrechtliche Vorgaben wird ergänzt:
„Der räumliche Geltungsbereich der 1. FNP-Änderung befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Ruhr“ der Wintershall Holding GmbH.“

Unsere Frage, auf welcher rechtlichen Basis man dies tue, wurde nicht beantwortet (Anlage 4 zur Beschlußvorlage 117/2014 1. Erg.). Übergeordneter Ziele oder Festsetzungen der Raumplanung sind hier ebensowenig vorhandenen wie sich auch keine Regelung im Bundesberggesetz (BBergG) findet, die eine nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan (FNP) erfordern.

Denn Winterhall verfügt lediglich über eine bis zum Jahr 2016 befristete Aufsuchungserlaubnis (§7 BBergG) und nicht über eine Bewilligung nach §8 BBergG. Auch im §5 Baugesetzbuch (BauGB) ist lediglich die Rede von "Flächen, unter denen der Bergbau umgeht". Insofern sollte vorsorglich keine nachrichtliche Aufnahme erfolgen.

Vielmehr wären Ziele in den FNP aufzunehmen, die gegen eine bergbauliche Gewinnung sprechen, wie z.B. Bedeutung der Fläche für die Trinkwassergewinnung. Denn der gesamte Bereich Schürenfeld liegt in der Wasserschutzzone III. Hinzu kommt, dass selbst Wintershall nach eigenen Angaben zurzeit keine bergbaulichen Tätigkeiten plant. Wie auch, bei den derzeitigen behördlichen Stellungnahmen zu Fracking in Trinkwassergewinnungsgebieten.

Ganz offensichtlich ist die Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Rolle der Bauleitplanung hier eine offene Fragestellung. U.a. sei hierzu auf die Ausführungen einer Veröffentlichung der Uni Kassel ist 2012 verwiesen: "Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking".



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